Die polnisch-litauische Union in den Jahren 1569-1795

Einleitende Bemerkungen

Ausgangspunkt der folgenden Überlegungen ist die Union von Lublin 1569[1], die die Republik der beiden Nationen als Föderation zweier Staaten schuf: der Krone Polen (des polnischen Königreichs, kurz: Polens) und des litauischen Großfürstentums (kurz: Litauen). Die im Namen dieser Staaten genannten Nationen sind die polnische und die litauische Nation. Diese Föderation wird eigentlich allgemein der polnisch-litauische Staat genannt. Nach diesen selbstverständlichen Feststellungen ergeben sich einige Fragen, die diskussionswürdig und zweifelhaft sind.

Zunächst die Frage nach dem politischen System: War die Republik der beiden Nationen ein Bundesstaat oder ein Staatenbund? Mit anderen Worten: War dies eine Föderation oder eine Konföderation? Die Antwort auf diese Frage ist nicht so klar. Wenn allgemein die Republik beider Nationen als Föderation angesehen wird, dann kann es auf diese Frage nur eine Antwort geben: Dies war ein Bundesstaat. Es ist auch bekannt, dass die Republik beider Nationen ein dualistischer Staat war, der sich aus zwei Staaten zusammensetzte, Polen und Litauen, die folgende gemeinsame Institutionen bildeten: einen König (also die höchste ausführende Gewalt), einen Sejm (also die gesetzgebende Gewalt), eine gemeinsame Außenpolitik und eine gemeinsame Königswahl. An diese Institutionen hatten Polen und Litauen einen Teil ihrer souveränen Rechte übergeben. Doch diese Bemerkungen erschöpfen das Thema nicht, denn es erhebt sich die Frage, ob dies während des gesamten besprochenen Zeitraums so war. Es gibt nämlich die These, dass es aufgrund der Verfassung vom 3. Mai 1791 zu einer wesentlichen Veränderung des politischen Systems kam und ein Bundesstaat anstelle eines Staatenbunds entstand. Eine zweite, damit verbundene Frage ist folgende: Kann man angesichts dessen von der Existenz eines litauischen Staats nach 1569 sprechen? Dies ist eine wesentliche Frage, zumal für litauische Historiker.
Außerdem ist noch darauf aufmerksam zu machen, dass die Theorie von der Föderation oft im Widerspruch zur „konföderativen“ Praxis stand. Als Beispiel kann hier die Außenpolitik einiger litauischer Politiker dienen, die sich mehrfach wie souveräne Herrscher verhielten, zum Beispiel beim Vertrag von Kiejdany 1655 oder bei den litauisch-russischen Verträgen in den Jahren 1702/1703. Doch hatte diese „konföderative“ Praxis ihren Grund nicht im Buchstaben des Rechts, sondern widersprach diesem und war ein Bruch der Bestimmung der Union von Lublin über die Durchführung einer gemeinsamen Außenpolitik.

Kürzlich hat die litauische Forscherin Rita Trimoniene den polnisch-litauischen Bund als eine Konföderation zweier Staaten angesehen, denn „die litauische politische Nation hatte einen eigenen Staat, der jedoch durch die Bande einer Konföderation mit dem größeren polnischen Staat verbunden war“[2]. Diese Ansicht beschreibt also die Republik beider Nationen als einen Staatenbund und ist eine außergewöhnliche Position.

Insgesamt kann man den Eindruck haben, dass die Republik beider Nationen dennoch ein Bundesstaat (Föderation) war, wenn auch ein ziemlich ungewöhnlicher, der sich nur unter Schwierigkeiten in den Rahmen der zeitgenössischen Theorie von Staat und Recht einpassen ließ.

Eine weitere Schlüsselfrage ist der Status von Litauen in der Republik. Es geht darum, zu bestimmen, ob Litauen ein Staat war oder eine Provinz oder der Teil eines Staats (in diesem Fall der Republik oder sogar von Polen). Diese Frage löst bei litauischen Historikern lebhafte Emotionen aus. Schon 1938 hat Adolfas Šapoka (1906-1961) eine Monografie mit dem bezeichnenden Titel Litauen und Polen nach der Union von Lublin 1569. Abriss ihrer staatlichen Beziehungen[3] geschrieben. In der litauischen Historiografie gilt es als Selbstverständlichkeit, dass das Großfürstentum Litauen Attribute litauischer Staatlichkeit bis zum Ende bewahrte. Mit dieser Einschätzung kann man sich grundsätzlich einverstanden erklären, auch wenn ein Kommentar nötig ist. Interessant ist in diesem Zusammenhang die Ansicht von Andrzej Zakrzewski, wonach Litauen in rechtlicher Hinsicht eines der Glieder der Republik gewesen sei, mithin gewisse Attribute litauischer Staatlichkeit besessen habe, wie sie in der Lubliner Union festgelegt waren, dass es aber in der Praxis „schrittweise“ zu einer von drei Provinzen der Republik wurde.[4] Mit anderen Worten, Litauen verlor sukzessive – worunter die Herrschaftszeit von König Stanisław August (1732-1798) in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts zu verstehen ist – die Attribute litauischer Staatlichkeit und wurde einer Provinz ähnlich, einem Teil des Staats der Republik. Hervorzuheben ist, dass es hier um eine Provinz der Republik geht, nicht von Polen.

Dies ist keine neue Deutung, denn Jerzy Michalski (1924-2007) äußerte sie vor nicht allzu langer Zeit in seinem Artikel über die polnisch-litauische Union zur Zeit von Stanisław August. Er wies darauf hin, dass in dieser Zeit ein trialistisches Prinzip in der Funktion des polnisch-litauischen Staats eine immer größere Rolle zu spielen begann: nicht mehr nur im Sejm, sondern auch in der Armee und im Staatshaushalt, was „die offensichtliche Folge der wirtschaftlichen Schwäche des Großfürstentums Litauen“[5] gewesen sei.

Diesen Standpunkt wiederum kritisierte der litauische Forscher Zigmantas Kiaupa, der darauf hinwies, dass der besagte „Verfall“ Litauens, wenn er wirklich stattgefunden hätte, auf den „Widerstand der Litauer“ hätte stoßen müssen, wovon aber nichts bekannt ist. Außerdem hätten die Litauer selbst gern und oft die Bezeichnungen „litauische Provinz“ oder „Provinz des Großfürstentums Litauen“ gebraucht, genau diejenigen, die die Idee der Staatlichkeit Litauens so entschieden verteidigten.[6]

Es hat den Anschein, dass es zwischen den Ansichten der polnischen und litauischen Forscher eigentlich keinen Widerspruch gibt. Übrigens ist wohl Andrzej Zakrzewski den historischen Tatsachen am nächsten gekommen, indem er auf die Unterschiede zwischen dem formalen und dem faktischen Zustand in der Frage des Status von Litauen in der Republik hinwies. Die ganze Sache unterlag, wie jedes historische Phänomen, dem zeitlichen Fluss und veränderte sich langsam im Laufe der über 30 Jahre andauernden, stürmischen Regierungszeit (1764-1795) von Stanisław August, in denen es zu vielen Reformen kam. Wenn man jedoch dem litauischen Kollegen antworten will, worin die Gründe für den mangelnden „Widerstand der Litauer“ gegenüber der Bezeichnung „litauische Provinz“ lagen, dann ist darauf hinzuweisen, dass die Litauer damals in solchen oder ähnlichen Bezeichnungen nichts sahen, wodurch sie sich beleidigt und verunglimpft gefühlt hätten. Erstens hatten Großpolen und Kleinpolen den gleichen Status einer „Provinz“, und alle Provinzen waren untereinander gleich. Zweitens aber war die Republik, deren integralen Teil zusammen mit den Großpolen und Kleinpolen die Litauer bildeten, ihr „Vaterland“. Diese Feststellung verlangt nach einer Erläuterung. Schon in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts „war das Vaterland der Litauer sowohl die Republik als auch das Großfürstentum Litauen“[7]. Wir haben hier also den Anfang eines Phänomens, das später die Theorie des doppelten Vaterlands genannt wurde, des näheren (der Geburtsort, also Litauen) und des weiteren (Polen). Und schließlich waren drittens für die Litauer die Existenz des Dritten Litauischen Statuts und der Name des Großfürstentums Litauen von besonderer Wichtigkeit. Beidem fühlten sie sich eng verbunden. Doch wurden diese Werte nicht infrage gestellt oder eingeebnet durch den Gebrauch des Ausdrucks „Provinz“, der im Übrigen ziemlich unterschiedliche Bedeutungen hatte.

Man sollte hinzufügen, dass die Entstehung der Einteilung des Staats in Provinzen weit zurückreicht, bis in die Zeit vor der Lubliner Union. 1569 zogen die litauischen Abgeordneten in den polnischen Sejm (der Krone Polen) ein – zu einer Zeit, als es eine Unterteilung in Großpolen und Kleinpolen gab und das Prinzip des Alternats für den Marschallstab des Sejms galt (d. h. der Sejmmarschall war abwechselnd ein Großpole und ein Kleinpole). In dieser Lage bildeten die Litauer eine dritte Provinz, nicht mehr innerhalb Polens, sondern innerhalb des gemeinsamen polnisch-litauischen Staats.

Aufs Ganze gesehen kann das Großfürstentum Litauen innerhalb der Republik auf zweierlei Weise betrachtet werden: als Teil der polnisch-litauischen Föderation (Lubliner Modell) und als Provinz, also als Teil des gemeinsamen polnisch-litauischen Staats. Während die erste Betrachtungsweise auf die Union von Lublin von 1569 zurückgeht, ist die zweite wesentlich späteren Ursprungs, denn sie geht zurück auf die Herrschaftszeit von Stanisław August in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Es scheint keinen Widerspruch zwischen diesen beiden Interpretationen gegeben zu haben, zumindest sahen das die Zeitgenossen so. In diesem Zusammenhang sollte daran erinnert werden, was Wincenty Skrzetuski (1745-1791) 1782 zu diesem Thema schrieb. Er sprach von zwei politischen Einteilungen der Republik: erstens „in Bezug auf das Recht des Landes“, also die Einteilung in drei Provinzen sowie zweitens die Einteilung in Krone und Großfürstentum Litauen, also „aus dem historischen Grund des Anschlusses Litauens an Polen“[8]. Mit anderen Worten geht es hier um zwei verschiedene Einteilungen und zwei verschiedene Gründe: einen rechtlichen und einen historischen.

Man sollte hinzufügen, dass die Einteilung des Staats in drei Provinzen (der sogenannte Trialismus) demografisch und ökonomisch bedingt war, weil er annähernd dem demografischen und ökonomischen Potenzial von Polen und Litauen entsprach, weshalb es eine Parität von 2:1 zugunsten von Polen gab. Diese Feststellung ist von Bedeutung, weil sie wichtige Konsequenzen in verschiedenen Lebensbereichen mit sich brachte, nicht nur im Sejm, sondern auch in der Armee, in der Wirtschaft, in Bezug auf die Steuern und zum Beispiel in der personellen Zusammensetzung der Ritterakademie in Warschau (ein Drittel für die Litauer). Man kann wohl sagen, dass der anfängliche Grundsatz der Einteilung des Staats in drei Provinzen sich langsam auf andere Bereiche des gesellschaftlichen und politischen Lebens der Republik ausweitete und zu einem wichtigen Element der Wirklichkeit wurde, zumindest zum Ende des 18. Jahrhunderts. Diese Tatsache sollte wohl nicht gering geschätzt werden.

Zum Abschluss dieses Teils sei eine kurze Bemerkung zum litauischen Separatismus gemacht. Über diesen Begriff ist so viel geschrieben worden, dass er zum Gegenstand eines eigenen Artikels oder sogar einer längeren Abhandlung werden könnte. Zu meinen früheren Bemerkungen zu diesem Thema würde ich nur hinzufügen, dass nach neuesten Untersuchungen der sogenannte Beschluss von Wilna von 1701 in Wahrheit eine Fälschung war, wenn auch sie nicht vom König, sondern von den Sapiehas ausging.[9] Diese kleine Ergänzung ändert aber nichts an meinen früheren Aussagen; man kann wiederholen, dass in diesem Fall der Bruch der polnisch-litauischen Union kein tatsächliches, sondern ein mediales Faktum war, bei dem es darum ging, die Gegner der Sapiehas in den Augen der Adelsgesellschaft zu kompromittieren. Es handelte sich also um eine Waffe in einem politischen und propagandistischen Kampf, nicht um litauischen Separatismus.

Schlüsselphänomene der Zeit

In dem besprochenen Zeitraum von über 200 Jahren (1569-1795) lassen sich mindestens drei wichtige Prozesse in den polnisch-litauischen Beziehungen beobachten: den Kampf der Litauer um Gleichberechtigung mit den Polen, die Polonisierung und die staatliche und gesellschaftliche Integration. Hier soll nur vom ersten Phänomen die Rede sein. Festzuhalten ist, dass die Union von Lublin von 1569 die Gleichstellung beider Seiten nicht sicherte, da die polnische Seite in diesem Zusammenschluss das Übergewicht in Bezug auf die litauische hatte. Am deutlichsten ist das erkennbar am Missverhältnis zwischen den litauischen und den polnischen Abgeordneten: 48 Litauer und 144 Abgeordnete aus der Krone (Polen), die wenigen preußischen Abgeordneten nicht mitgerechnet. Von den anderen Unterschieden kann man erwähnen, dass die Beratungen der Sejms nur in Polen und die Königskrönungen nur in Krakau stattfanden. Diese Diskrepanz hatte unterschiedliche Ursprünge; sie rührte in hohem Maß von historischen Unterschieden her, von verschiedenen Ämtern und deren Kompetenzen, vielleicht auch von einer gewissen Passivität der Litauer in der Endphase der polnisch-litauischen Verhandlungen in Lublin. Und auch wenn man diese Unterschiede erklären oder ihre Bedeutung verkleinern kann, ändert das nichts an der oben angesprochenen Tatsache der Ungleichheit der Seiten in der Lubliner Union. Das Lubliner oder jagiellonische Modell der polnisch-litauischen Union war auf jeden Fall unvollkommen und weckte bei den Litauern verständliche Vorbehalte.

Die ersten Jahre nach der Union von Lublin waren eine Zeit der Vorwürfe der Litauer an die Polen, des gegenseitigen Schmollens und der Durchführung einer eigenen, selbstständigen Außenpolitik. Am besten illustriert dies die Geschichte der ersten drei Interregnen in den Jahren 1572-1587. Am Ende dieses „Ärgers über die Union“ zwischen Polen und Litauern stand die Annahme des Dritten Litauischen Statuts von 1588, das Henryk Lulewicz in seiner Monografie ausführlich besprochen hat.[10] Dieser Umstand hatte wesentliche Bedeutung und war ein Grund zum Stolz, denn die Polen verfügten über keine ähnliche Kodifikation des litauisch-ruthenischen Rechts, die auf hohem, europäischem Niveau gestanden hätte.

Die nächste Etappe der polnisch-litauischen Annäherung war die erste gemeinsame Wahl eines polnischen Königs im Jahr 1632. Im Vergleich zu den vorangegangenen drei Wahlen war dies ein wesentlicher Schritt nach vorn in den gegenseitigen Beziehungen, und die beiderseitige Wahl eines gemeinsamen Herrschers zeigte die Vitalität der Union von Lublin.

Überhaupt ist mit Tadeusz Wasilewski (1933-2005) festzustellen, dass die Litauer im 17. Jahrhundert eine „fast ununterbrochene Reihe von Erfolgen“[11] im Kampf um die Gleichberechtigung mit den Polen davontrugen. Er führte eine Reihe von Beispielen zur Stützung dieser These an. So wurden in den Jahren 1589-1590 in Litauen zwei polnische Kreisämter eingeführt, der Truchsess und der Untertruchsess, und in den Jahren 1635-1636 die Ämter des Untermundschenks, des Mundschenks, des Schatzmeisters und vielleicht noch einige weitere. In der Herrschaftszeit von Sigismund III. (1566-1632) wurden die Befugnisse der Referendare der Krone und Litauens angeglichen, der Platz des litauischen Kanzlers und Unterkanzlers im Senat und die Rolle des litauischen Marschalls festgelegt.

Eine bedeutende Neuerung war die Einführung der wechselnden Tagungsorte des Reichstags in Grodno 1673. Das bedeutete, dass jeder dritte Sejm im litauischen Grodno stattfinden sollte, nahe der polnischen Grenze (die übrigen beiden sollten in Warschau abgehalten werden). Dies war ein großer Sieg der Litauer und die erste bedeutende Änderung der hundert Jahre zurückliegenden Lubliner Union. Es handelte sich dabei um eine alte Forderung der litauischen Seite, die von polnischer Seite bis dahin abgelehnt worden war. Es sollte jedoch darauf hingewiesen werden, dass die Litauer in dieser wichtigen Angelegenheit den Grundsatz des Trialismus akzeptierten.

Die nächste Etappe war die Angleichung der Rechte von 1697. Nach dem Beschluss über die sich abwechselnden Reichtagsorte bedeutete sie eine weitere Revision der Union von Lublin. Es ging dabei um die Begrenzung der Kompetenzen der litauischen Minister – des Kanzlers, des Hetmanen, des Schatzmeisters und der Marschälle – nach polnischem Muster. Diese Forderung hatte der litauische Adel im Kampf gegen die Hegemonie der Sapiehas in Litauen aufgestellt, die die wichtigsten Ämter im Staat ausübten. So rührte die Angleichung der Rechte, auch wenn sie die politischen Systeme Polens und Litauens einander annäherte, hauptsächlich von den Erfordernissen des innerpolitischen Kampfs in Litauen her. Eine zusätzliche, ähnlich wichtige Bestimmung war die Einführung des Polnischen anstelle des Ruthenischen als Amtssprache an den Gerichten.

Die letzte Bestimmung, die den Prozess der Gleichberechtigung der Litauer mit den Polen abschloss, war die „gegenseitige Garantie der beiden Nationen“ vom 20. Oktober 1791. Dabei handelte es sich um einen Sejmbeschluss, der eine Antwort auf die Verfassung vom 3. Mai desselben Jahres darstellte. Diese Verfassung hatte die polnisch-litauische Union und den traditionellen Namen des Staats, also „Republik der beiden Nationen“, mit Schweigen übergangen. Eigentlich kann man sagen, dass es sich formal gesehen um einen Versuch handelte, die Existenz der polnisch-litauischen Föderation zu negieren und einen einheitlichen polnischen Staat zu schaffen. Angesichts des Widerstands der Litauer musste man einen Schritt zurück machen, und die Polen erklärten sich mit der Rückkehr zur traditionellen (dualistischen) Konzeption der beiden Nationen einverstanden. Mit anderen Worten regelte die „gegenseitige Garantie“ vom Oktober 1791 die volle Gleichberechtigung von Polen und Litauern bei der Besetzung aller Staatsämter (im Verhältnis 1:1), eine gemeinsame Exekutive auf zentraler Ebene in Warschau als Hauptstadt des Staats sowie den Erhalt gewisser litauischer Besonderheiten: einer Schatzkasse und eines Schatzgerichts in Litauen.

Diese Lösung beendete den langen Kampf der Litauer um die volle Gleichberechtigung mit den Polen seit der Union von Lublin von 1569. Sie war ein Kompromiss zwischen den Anhängern eines Einheitsstaats (als zentralisierter Bundesstaat) und denen eines dualistischen Staats (ebenfalls als Bundesstaat nach dem lockereren Lubliner Modell). Erstere waren Anhänger einer Staatsreform nach dem Muster der Ideale der Aufklärung und der Erfordernisse des Staats angesichts der Bedrohung von außen, vor allem von Russland, Letztere waren für den Erhalt des traditionellen, wenn auch schon vielfach modifizierten Staatsmodells, das mit seinen über 200 Jahren am Ende des 18. Jahrhunderts wohl schon veraltet war. Mit der „gegenseitigen Garantie“ von 1791 obsiegten die Letzteren, aber es bleibt eine offene Frage, ob dies nicht ein Pyrrhussieg war.

Die „gegenseitige Garantie“ von 1791 bedeutete einen Wechsel des politischen Systems der Republik: Aus einem Staatenbund wurde sie zu einem Bundesstaat. Besser begründet ist aber wohl die allgemeinere Feststellung, dass es in dieser Zeit zu einer Umgestaltung der lockeren polnisch-litauischen Föderation in einen stärker zentralisierten Staat kam, der aber immer noch föderativ und dualistisch war. Dennoch blieben das Beispiel der Verfassung vom 3. Mai und der Versuch der Schaffung eines Einheitsstaats nicht ohne Widerhall und wurden zu einem Ereignis mit Präzedenzcharakter für die Zukunft.

Polonisierung

Unter Polonisierung wird ein Prozess verstanden, im Zuge dessen eine gegebene Person die polnische Sprache als ihre heimatliche Sprache anerkennt, zusammen mit den damit verbundenen Sitten, der Kultur und der dazugehörigen historischen Tradition.[12] Man unterscheidet mehrere Etappen der Polonisierung: die sprachliche, die kulturelle, die politische und die nationale. Diese letztere Etappe bedeutet eine volle Identifikation mit der polnischen Nation, d.h. man ist ein Pole.

Die Anfänge der Polonisierung in Litauen reichen bis ins 15. oder eher ins 16. Jahrhundert zurück. Man kann wohl die Feststellung Andrzej Zakrzewskis übernehmen, wonach mit Beginn des 17. Jahrhunderts das Polnische in Ämtern, Gerichten und im öffentlichen Leben zu dominieren begann, jeweils abhängig von der Region.[13] Dennoch hatte die ruthenische Sprache weiterhin formell den Status einer Staatssprache und wurde im Justizwesen und bei der Verkündung von Dekreten allgemein gebraucht. Man nimmt oft an, dass die Polonisierung einzig in der Übernahme der polnischen Sprache und Kultur bestand, wobei gleichzeitig viele einheimische, also litauische Elemente aufgenommen wurden.[14] Nach Ansicht von Wasilewski bewahrten die Litauer ein litauisches Nationalbewusstsein und hielten sich auch im 19. Jahrhundert weiterhin für Litauer.

Ähnlicher Meinung sind auch andere zeitgenössische polnische Forscher. Sie weisen darauf hin, dass die Litauer trotz der sprachlichen und kulturellen Polonisierung ein „Bewusstsein von der Besonderheit der Interessen des historischen Litauens“[15] hatten und dass es am Ende des 18. Jahrhunderts zum Wettstreit zwischen zwei Werten kam: dem Gefühl der Gemeinschaft und dem Gefühl der Besonderheit. Andrzej Rachuba wiederum ist der Meinung, dass die polnische Sprache keineswegs den Verlust der nationalen Identität der Litauer bedeuten musste, denn die Sprache ist nur ein, nicht aber der einzige Indikator nationaler Identität. Seiner Auffassung zufolge vereinten die Litauer in sich den litauischen Patriotismus und die Abneigung gegenüber einer vollen Integration in Polen mit dem Bewusstsein, dass man ohne Polen nicht leben könne. Am besten charakterisierte sie die doppelte Selbstbeschreibung, wie sie in der bekannten Sentenz „gente Lithuanus, natione Polonus“ zum Ausdruck kommt, also von Herkunft Litauer, von Nationalität oder eher von politischer Zugehörigkeit Pole.[16] Nach dieser Auffassung bedeutete Pole nicht Pole im ethnischen Sinn, sondern Pole im politischen Sinn, also einen Einwohner Polens, natürlich einen adligen.

Auch der litauische Forscher Zigmantas Kiaupa weist auf die sprachliche Polonisierung des litauischen Adels hin, die das Gefühl einer „historischen Gemeinschaft“ mit sich brachte. Diese Letztere entstand zu Zeiten von Władysław Jagiełło (um 1362-1434) und Witold (lit. Vytautaus, um 1354/55-1430) und bedeutet einfach eine gemeinsame historische Tradition von Polen und Litauern. Hinzuzufügen ist, dass entsprechend der oben gegebenen Definition von Polonisierung eine gemeinsame historische Tradition das letzte und ein notwendiges Element der Polonisierung ist. Theoretisch lässt sich dabei von einem Abschluss des Polonisierungsprozesses sprechen.

Kiaupa wendet sich gegen die Ansicht, dass der litauische Adel im 18. Jahrhundert vollständig polonisiert war, dass die Unterschiede zwischen Polen und Litauen verschwanden und dass eine einheitliche Adelsnation der Republik entstand. Denn diesem Befund stehen Tatsachen entgegen, die darauf hinweisen, dass sich der litauische Adel widersetzte und die „litauische Staatlichkeit“ im Rahmen der Adelsrepublik verteidigte, ebenso wie das Phänomen der sogenannten Litauisierung im 18. Jahrhundert. Dabei geht es um das Phänomen der Bezugnahme auf die Geschichte Litauens in der Literatur, im Theater und in der bildenden Kunst, besonders auf die Zeit von Gedimin (lit. Gediminas, poln. Giedymin, 1275-1341), Algirdas (poln. Olgierd, 1296-1377), Jagiełło und Witold. Die Schlussfolgerung von Kiaupa läuft auf die Feststellung hinaus, dass es im 18. Jahrhundert zu „einer Annäherung, nicht aber zu einem Zusammenfließen“ beider politischer Nationen, der polnischen und der litauischen, gekommen sei.[17]

Wenn man die erwähnten Auslegungen bewertet, dann kann man ihnen zum Teil zustimmen, während sie zum anderen Teil Widerspruch oder Präzisierung erfordern. Erstens machte die Polonisierung des litauischen Adels nicht bei der Etappe der sprachlichen und kulturellen Polonisierung halt, sondern schritt langsam fort und bewegte sich in Richtung einer vollen Polonisierung, auch in politischer und nationaler Hinsicht. Dieser Prozess war bis zum Ende des 18. Jahrhunderts nicht abgeschlossen. Zum zweiten gab es weiterhin Unterschiede zwischen Polen und Litauern, die Letzteren bewahrten ihre Eigenheiten (Drittes Litauisches Statut, den Begriff des Großfürstentums Litauen). Jedoch verloren diese Unterschiede langsam an Bedeutung, vor allem aufgrund von drei Faktoren:

Die lange Tradition des Zusammenlebens von Polen und Litauern, die bis zur Wende vom 14. zum 15. Jahrhundert zurückreichte, was zur Entstehung eines gemeinsamen historischen Bewusstseins führte, das mehrere Jahrhunderte zurückreichte. In diesem Zusammenhang ist auf die Rolle der oben erwähnten sogenannten Litauisierung zu verweisen. Schließlich waren die dort erwähnten Litauer eng mit Władysław Jagiełło verbunden: Sie waren sein Vetter, sein Vater und sein Großvater. Und gerade Jagiełło ist der Schlussstein und Grundpfeiler sowie Anfang der gemeinsamen historischen Tradition beider Nationen.
Die sprachliche, kulturelle, konfessionelle (katholische) und politische Gemeinschaft.
Die äußere Bedrohung, vor allem nach der ersten Teilung der Republik 1772. Dieser letztere Faktor wird in vielen Überlegungen vergessen.
Und schließlich drittens erklärt das Phänomen der wechselseitigen polnisch-litauischen Beziehungen, der Polonisierung des litauischen Adels und des Status von Litauen wohl am besten das doppelte nationale und politische Bewusstsein des litauischen Adels, wie es in der bekannten, hier schon zitierten Redeweise zum Ausdruck kommt: „gente Lithuanus, natione Polonus“.

Zustimmen kann man jedoch der wichtigen Feststellung von Kiaupa, es sei zu einer Annäherung, nicht aber zu einem Zusammenfließen beider politischer Nationen, der polnischen und litauischen, gekommen. Diese „Annäherung“ hatte große Bedeutung für die Zeit vor 1791. Mit der Verfassung vom 3. Mai 1791 kann man allerdings doch von einem „Zusammenfließen“ in eine Nation sprechen. Es stellte sich schnell heraus, dass das ein verfrühter Schritt war und dass die Polen einen Schritt zurück machen mussten, wie er in der „gegenseitigen Garantie der beiden Nationen“ vom 20. Oktober jenes Jahres zum Ausdruck kommt. Ein vollständiges „Zusammenfließen“ beider politischer Nationen, der polnischen und der litauischen, in eine polnische politische Nation war also zum Ende des 18. Jahrhunderts durchaus realistisch.

Ein Ausdruck der Veränderungen, die sich damals vollzogen, war die Änderung des Staatsnamens von „Republik beider Nationen“ zu „Republik Polen“ oder kurz „Polen“. Das ist besonders gut in der Verfassung vom 3. Mai 1791 zu erkennen. Dennoch hat die Benennung der „Republik beider Nationen“ als „Polen“ einen viel älteren Ursprung, denn sie reicht bis ins 17. Jahrhundert zurück. Daran ist nichts Ungewöhnliches. Die damalige Republik war formal eine Monarchie mit dem polnischen König an der Spitze und wurde deshalb „Königreich Polen“ genannt und war als solche weltweit bekannt. So sahen es die Ausländer, die sich nicht immer in die Feinheiten der polnisch-litauischen Verbindung hineindachten, wobei die langsame Polonisierung des litauischen Adels zu einer sprachlichen und kulturellen Vereinheitlichung der Einwohner dieser Monarchie geführt hatte, was die Unterscheidung von Polen und Litauern erschwerte.

Zum Schluss dieses Teils unserer Überlegungen ist hinzuzufügen, dass der Prozess der Polonisierung freiwillig, lang andauernd (über mehrere Jahrhunderte), unvermeidlich und natürlich war. Er war von keinem Zwang begleitet.

Polen in Litauen, Litauer in Polen (Aufriss der Problematik)

Die Mobilität der Adelsgesellschaft war relativ hoch. Dieses Thema ist wesentlich, denn es bringt bedeutende Konsequenzen mit sich. Vor allem wird in ihm der Einfluss auf den Austausch kultureller Werte zwischen Polen und Litauern sichtbar, auf das gegenseitige Kennenlernen und auf die Integration.

Bisher ist relativ viel über den Zustrom polnischer Adliger nach Litauen bekannt, auch wenn zu diesem Thema weiter Forschungsbedarf besteht.[18] Es gibt in diesem Bereich eine Reihe von Studien allgemeiner Natur, aber erst in letzter Zeit sind spezielle Arbeiten erschienen, die sich auf eine breite Quellenbasis stützen. Diese Letzteren sind zukunftsweisend.

Gleichzeitig ist der umgekehrte Prozess, also der Zustrom von Litauern nach Polen, überhaupt nicht untersucht. Dabei handelte es sich mit Sicherheit um eine spätere Erscheinung, die sich auch in wesentlich geringerem Maße als der Zustrom von Polen nach Litauen vollzog. Dennoch kann man von den ersten Litauern in Polen schon am Ende des 14. Jahrhunderts sprechen. Ein bedeutenderer Zustrom von Litauern nach Polen ist wohl mit dem 17. und 18. Jahrhundert in Verbindung zu bringen. Relativ früh hören wir von geistlichen Würden und Ämtern, die von Litauern ausgeübt wurden. Dabei handelt es sich mit Sicherheit um ein Phänomen des 16. Jahrhunderts, das aber selten war. Es lohnt sich, unter diesem Aspekt die Lebensläufe der Prälaten und Kanoniker durchzugehen, die Mitglieder der Kapitel von Wilna und Samogitien waren. Ein seltenes Beispiel aus dem 16. Jahrhundert ist der Litauer Wacław Czyrki (geb. um 1500, gest. vor dem 29. März 1555), ein Kanoniker in Wilna, der ebenfalls Kanoniker und Kustos in Łowicz und Kanoniker in Łomża war.[19] Bischof von Posen war in den Jahren 1536-1538 Johannes von den litauischen Fürsten (1499-1538), ein natürlicher Sohn von König Sigismund dem Alten (1467-1548), der außerdem Kanoniker in Krakau sowie Pfarrer in Posen und Plock war.[20] Vom Anfang des 17. Jahrhunderts stammt die Information, dass der Bischof von Wilna in den Jahren 1616-1630, Eustachy Wołlowicz (1572-1630), die Würde eines Abtes von Lubiń in Großpolen besaß.

Etwas jünger sind Erwähnungen von Polen und Litauern, die Kronämter (in Polen) und litauische Ämter ausübten. Manchmal kam es zum Wechsel verschiedener Personen von Kronämtern in litauische Ämter und umgekehrt. Dies ist eine Erscheinung, die im 17. und 18. Jahrhundert ständig vorkam, auch wenn entsprechende Verbote stets wiederholt wurden. Zum Beispiel war Adam Kazimierz Sołłohub Dowoynam, Mundschenk von Samogitien in den Jahren 1713-1722, Unterkämmerer von Gostyń in Masowien. Sein Bruder Johann Michael (gest. 1748) kaufte 1725 die Güter von Oporów im Kreis Orłów. Außerdem besaß er Güter im Kreis Łęczyca sowie zahlreiche Besitzungen in Litauen.[21] Für ihn als litauischen Magnaten gab es keine Staatsgrenze zwischen Polen und Litauen, ihm gehörten sowohl in Litauen als auch in Polen Güter. Gefördert wurde dies zum einen durch polnisch-litauische Ehen, oft unter den Magnaten beider Länder, wie zum anderen durch zahlreiche Formen der Zusammenarbeit zwischen ihnen, zum Beispiel im militärischen, politischen und juristischen Bereich.

Als Beispiel nehme ich das Geschlecht der Czartoryskis. Sie waren von fürstlicher und litauischer Herkunft; später wurden sie Ruthenen genannt, weil sie das orthodoxe, „ruthenische“ Bekenntnis angenommen hatten.[22] So waren die Czartoryskis in ihrer Geschichte Litauer, Ruthenen und Polen, und sie wohnten zuerst in Litauen, dann in Ruthenien (d. h. hauptsächlich in Wolhynien), das bis zur Lubliner Union zu Litauen gehörte, schließlich kamen sie nach Polen. Zunächst übten die Czartoryskis verschiedene Ämter in Ruthenien (d.h. hauptsächlich in Wolhynien) aus. Der Erste von ihnen, der ein hohes Amt in Polen innehatte, war Kazimierz Florian (um 1620-1674), der bereits Katholik war. Er war der Reihe nach Bischof von Posen und Kujawien und Erzbischof von Gnesen, also Primas von Polen und somit höchster Amtsträger der Kirche in Polen. Später war noch Teodor Kazimierz (1704-1768) Bischof von Posen. Am Rande sollte darauf hingewiesen werden, dass das Bistum Posen gern mit Litauern besetzt wurde.

Unter den folgenden Czartoryskis ist Michał Jerzy (1621-1692) hervorzuheben, der das Amt des Wojewoden von Sandomir ausübte. Aleksander August (1697-1782) war Wojewode in Ruthenien und Besitzer zahlreicher Güter in Polen, darunter Puławy in der Wojewodschaft Lublin und Krzeszowice in der Wojewodschaft Krakau. Sein Sohn Adam Kazimierz (1734-1823), eine der herausragendsten Personen seiner Zeit, gab sich mit dem wenig bedeutenden Amt eines Generals von Podolien (einem Starostenamt) zufrieden. Insgesamt gehörten die Czartoryskis mehr oder weniger seit der Mitte des 17. Jahrhunderts zur politischen und Vermögenselite in Polen. Ihr Einfluss wuchs im 18. Jahrhundert, als sie sich auf ihre politische Tätigkeit in Litauen konzentrierten.

Ansiedlung von litauischem Adel in Polen gab es selten, aber es gab sie. Als Beispiel kann die Familie Szornel aus Samogitien dienen. Nach dem Wappenbuch von Kasper Niesiecki (1682-1744) vom Anfang des 18. Jahrhunderts hinterließ Jan Szornel „sein Vermögen in den Händen der Brüder aus seiner Familie“, ging zum polnischen Lager über und diente im Heer von Polen und Litauen in den Jahren 1550-1605 „in allen Feldzügen“. Er legte dabei ein „männliches Herz“ an den Tag, er war Rittmeister und Oberst unter der Führung sowohl des Polen Jan Zamoyski (1542-1605) als auch des Litauers Jan Karol Chodkiewicz (1560-1621).[23] Er starb 1628 im Alter von 91 (!) Jahren, begann demnach den Militärdienst mit 13 Jahren (er wurde mit Sicherheit 1537 geboren), was unmöglich ist. Er heiratete Zofia Wołczkówna, die Tochter von Mikołai, des Untertruchsesses von Chełm, mit der er die Güter von Radawice in der Wojewodschaft Lublin übernahm. Mit anderen Worten, dieser Samogitier heiratete eine Polin und ließ sich in Polen nieder. Den erwähnten Besitz tauschte er gegen Popkowice bei Urzędów aus, wo seine Söhne geboren wurden: Jerzy, Wacław, Jan, Prokop, Paweł und Jakub. Von ihnen war Jerzy Szornel (um 1600-1677) am bekanntesten, der ab 1653 Landesunterrichter von Lublin und ab 1658 Richter war. Er war verbunden mit den Besitzern des Fideikommisses der Zamoyskis, ähnlich wie sein Vater und seine Brüder. Ebenso ist er Autor von historischen Aufzeichnungen, die kürzlich unter dem Titel Zapiski herausgegeben wurden. Er war der Stifter der Kirche in seinem Heimatort Popkowice. Begraben wurde er im Untergeschoss der Jesuitenkirche in Lublin. Er war zweimal verheiratet und zeugte drei Söhne: Jan (gest. nach 1657), Jerzy (gest. 1702), einen Jesuiten, und Aleksander (gest. nach 1706), Untertruchsess von Busk. Sein Bruder Wacław (gest. nach 1660) war Besitzer von Ulhówek und Vater von vier Söhnen: Michał (gest. nach 1686), Bezirkshauptmann von Horodło, Franciszek (gest. nach 1677), Stanisław (gest. nach 1710), ebenfalls Bezirkshauptmann von Horodło, und Antoni (gest. nach 1677). Über die folgenden Brüder, Jan und Jakub, ist nichts bekannt. Der nächste, Prokop (gest. nach 1677), war Vogt von Zamość. Paweł (gest. nach 1677) war Mundschenk von Sanok. Insgesamt scheint sich die Familie der samogitischen Szornel in der neuen polnischen Umgebung bei Lublin ganz wohlgefühlt zu haben, denn sie kam zu lokalen Ämtern und Würden.

Abschließend ist festzustellen, dass die polnisch-litauische Union im besprochenen Zeitraum wesentlichen Veränderungen im Vergleich zum Modell von 1569 unterlag, wobei sie die Werte der Dauerhaftigkeit und der Vitalität bewahrte. Die soziokulturellen Veränderungen im polnischen und litauischen Adel, die auf eine volle Integration hinausliefen, sollten mehr Aufmerksamkeit finden. Dieser Prozess wurde durch die Teilungen der Republik nicht beendet, ganz im Gegenteil, man ging wesentliche Schritte in Richtung voller Integration.

Aus dem Polnischen von Martin Faber

Grzegorz Błaszczyk: Unia polsko-litewska w latach 1569-1795, in: Unia w Horodle na tle stosunków polsko-litewskich. Od Krewa do zaręczenia wzajemnego Obojga Narodów, Warszawa 2015, S. 285-296.

Ausgewählte Literatur:

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Grzegorz Błaszczyk: Współczesne spojrzenie na stosunki polsko-litewskie w latach 1569-1795, in: Bogusław Dybaś, Paweł Hanczewski, Tomasz Kempa (Hg.): Rzeczpospolita w XVI-XVIII wieku. Państwo czy wspólnota?, Toruń 2007, S. 83-105.

Zigmantas Kiaupa: Trumpasis XVIII amžius (1733-1795 m.), Vilnius 2013 (Lietuvos istorija, Bd. 7/1), S. 63-66.

Zigmantas Kiaupa: Dwa państwa i dwie prowincje Rzeczypospolitej Obojga Narodów w drugiej połowie XVIII wieku, in: Europa orientalis. Studia z Dziejów Europy Wschodniej i Państw Bałtyckich 1 (2009), S. 337-348.

Henryk Lulewicz: Gniewów o unię ciąg dalszy. Stosunki polsko-litewskie w latach 1569-1588, Warszawa 2002.

Jerzy Michalski: Zagadnienie unii polsko-litewskiej w czasach panowania Stanisława Augusta, in: Zapiski Historyczne 1/51 (1986), S. 97-131.

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Tadeusz Wasilewski: Wielkie Księstwo Litewskie w Rzeczpospolitej Obojga Narodów (1569-1795). Federacja dwóch państw i narodów czy państwo jednolite?, in: Lithuania 1 (1990), S. 66-77.

Andrzej B. Zakrzewski: Wielkie Księstwo Litewskie (XVI-XVIII w.). Prawo – ustrój – społeczeństwo, Warszawa 2013.

Teresa Zielińska: Poczet polskich rodów arystokratycznych, Warszawa 1997, S. 63-82.

Fußnoten:

[1] Vgl. Grzegorz Błaszczyk: Rzeczpospolita w latach 1569-1795. Węzłowe problemy stosunków polsko-litewskich, in: Zapiski Historyczne 1/63 (1998), S. 59-80; ders.: Współczesne spojrzenie na stosunki polsko-litewskie w latach 1569-1795, in: Bogusław Dybaś / Paweł Hanczewski / Tomasz Kempa (Hg.): Rzeczpospolita w XVI-XVIII wieku. Państwo czy wspólnota?, Toruń 2007, S. 83-105.

[2] Rita Regina Trimoniene: Polonizacja, in: Vytautas Ališauskas (Hg.): Kultura Wielkiego Księstwa Litewskiego. Analizy i obrazy, Kraków 2006, S. 544-560.

[3] Vgl. Adolfas Šapoka: Lietuva ir Lenkija po 1569 metu Lublino unijos. Ju valstybiniu santykiu bruožai, Kaunas 1938 (Švietimo Ministerijos Knygu Leidimo Komisijos leidinys, Bd. 494).

[4] Vgl. Andrzej B. Zakrzewski: Wielkie Księstwo Litewskie (XVI-XVIII w.). Prawo – ustrój – społeczeństwo, Warszawa 2013, S. 281.

[5] Vgl. Jerzy Michalski: Zagadnienie unii polsko-litewskiej w czasach panowania Stanisława Augusta, in: Zapiski Historyczne 1/51 (1986), S. 97-131, hier S. 97.

[6] Zigmantas Kiaupa: Trumpasis XVIII amžius (1733-1795 m.), Vilnius 2013 (Lietuvos istorija, Bd. 7/1), S. 63-66; ders.: Dwa państwa i dwie prowincje Rzeczypospolitej Obojga Narodów w drugiej połowie XVIII wieku, in: Europa orientalis. Studia z Dziejów Europy Wschodniej i Państw Bałtyckich 1 (2009), S. 337-348.

[7] Zakrzewski: Wielkie Księstwo Litewskie, S. 272.

[8] Wincenty Skrzetuski: Prawo polityczne narodu polskiego, Warszawa Bd. 1 (1982), S. 13, zit. nach Zakrzewski: Wielkie Księstwo Litewskie, S. 281.

[9] Vgl. Jerzy Urwanowicz: Zagrożenia dla unii w XVII i XVIII, in: Jerzy Kłoczowski / Paweł Kras / Hubert Łaszkiewicz / Bohdan Koszel / Andrzej Leon Sowa (Hg.): Unia lubelska i tradycje integracyjne w Europie Środkowo-wschodniej, Lublin 1999, S. 95-98.

[10] Vgl. Henryk Lulewicz: Gniewów o unię ciąg dalszy. Stosunki polsko-litewskie w latach 1569-1588, Warszawa 2002.

[11] Tadeusz Wasilewski: Wielkie Księstwo Litewskie w Rzeczpospolitej Obojga Narodów (1569-1795). Federacja dwóch państw i narodów czy państwo jednolite?, in: Lithuania 1 (1990), S. 66-77, hier S. 70.

[12] Vgl. Janusz Tazbir: Procesy polonizacyjne w szlacheckiej Rzeczypospolitej, in: Maria Bogucka (Hg): Triumfy i porażki. Z dziejów kultury polskiej XVI-XVIII wieku, Warszawa 1989, S. 10-42, hier S. 10.

[13] Vgl. Zakrzewski: Wielkie Księstwo Litewskie, S. 258.

[14] Vgl. Wasilewski: Wielkie Księstwo Litewskie, S. 76.

[15] Vgl. Zakrzewski: Wielkie Księstwo Litewskie, S. 274, 286.

[16] Vgl. Andrzej Rachuba, Jurate Kiaupiene, Zigmantas Kiaupa (Hg.): Historia Litwy. Dwugłos polsko-litewski, Warszawa 2008, S. 117.

[17] Vgl. Kiaupa: Lietuvos istorija, S. 71.

[18] Kürzlich hat zu diesem Thema geschrieben Andrzej Zakrzewski: Jeszcze o Polakach w Wielkim Księstwie Litewskim w XIV-XVIII, in: Iwona Hofman / Wojciech Magus (Hg.): Przez Kresy i historię po obrzeża polityki. Profesorowi Marcelemu Kosmanowi w półwiecze pracy naukowej, Bd. 1, Toruń 2011, S. 258-266; Grzegorz Błaszczyk: Geografia historyczna Wielkiego Księstwa Litewskiego. Stan i perspektywy badań, 2. Auflage Poznań 2012, S. 41f.

[19] Vgl. Wioletta Pawlikowska: Wileńska kapituła katedralna w 2. połowie XVI wieku, Poznań 2011, S. 441 (Diss. Ms.).

[20] Vgl. Piotr Nitecki: Biskupi Kościoła w Polsce w latach 965-1999. Słownik biograficzny, 2. Auflage Warszawa 2000, S. 168f.

[21] Vgl. Przemysław Romaniuk: Jan Michał Sołłohub, in: Polski słownik biograficzny, Bd. 40, Warszawa 2000, S. 309-315, hier S. 314.

[22] Vgl. Teresa Zielińska: Poczet polskich rodów arystokratycznych, Warszawa 1997, S. 63-82.

[23] Kasper Niesiecki: Herbarz Polski, Bd. 8, hg. v. Jan Nepomucen Bobrowicz, Leipzig 1841, S. 628 f.; Vgl.: Jerzy Szornel: Zapiski z lat 1669-1673, hg. v. Leszek Andrzej Wierzbowski, Lublin 2008.